04.02.01.10 (Nordrhein-Westfalen) Erstellen von Anwendungsprogrammen (Anwendungsprogrammmierer/-in)
- Laufende Nr
- 149
- SYS_1
- 04
- SYS_2
- 04.02
- SYS_3
- 04.02.01
- SYS_4
- 04.02.01.10
- ORGEINHEIT
- Anwendungsorientierte Informationsverarbeitung
- UNB
- Informationsverarbeitung und Organisation
- AUFGFAM
- Anwendungsspezialist / Berater / Umsetzer
- ERAAA
- Erstellen von Anwendungsprogrammen (Anwendungsprogrammmierer/-in)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 10
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Erstellen von abgegrenzten Anwendungsprogrammen
Realisieren kundenspezifischer Anwendungsprogramme (z.B. mathematische oder kaufmännische Anwendungen, Multimedia-Anwendungen) zur Bewältigung/Lösung betriebswirtschaftlicher/technischer/organisatorischer Problemstellungen unter Verwendung im Unternehmen vorhandener Standardsoftware, gängiger Softwaretools und Programmbibliotheken. Berücksichtigen und ggf. Anpassen bekannter Schnittstellen und Gestalten anwendungsgerechter Oberflächen. Erfassen und Analysieren der vom Kunden beschriebenen fachlichen Anforderungen und Abklären des Leistungsspektrums mit Auftraggebern. Auf dieser Basis DV-seitiges Pflichtenheft erstellen und mit Auftraggebern und Anwendern auftragsbezogen abstimmen. Umsetzen des Pflichtenheftes in fehlerfreie lauffähige Software, ggf. unter Verwendung von/Einbindung in Standardsoftware und Test der erstellten Programme. Dabei Zwischenstände erläutern und abstimmen. Übergabe der Anwendungsprogramme zur Abnahme
durch den Kunden. Bei Bedarf Anpassungen vornehmen und zum produktiven Einsatz installieren. Erstellen der Dokumentation.
Pflegen und Anpassen von Anwendungsprogrammen
Pflege und Anpassen von vorhandener Anwendungssoftware entsprechend dem Vorgehen bei der Erstellung von Anwendungsprogrammen. Beheben von Fehlern und Störungen bei laufender Anwendung.
Beraten und Schulen von Anwendern
Anwender schulen. Beraten der Anwender bezüglich Leistungsfähigkeit und optimaler Nutzung der Programme im laufenden Betrieb.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen Entwicklung und Programmierung kundenspezifischer Software einschl. Testung und Anpassung abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung, z.B. Fachinformatiker/-in Fachrichtung Anwendungsentwicklung. | 8 | 58 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Für Umgang mit kundenspezifischen Anforderungen bei Standardsoftware ein bis zwei Jahre ausreichend. | 1 | 6 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Das Erstellen anwenderspezifischer Software auf der Basis von Standardsoftware sowie Pflegen und Anpassen von Anwendungssoftware erfordert einen größeren Spielraum. | 3 | 18 |
| 3. | Kooperation Die Berücksichtigung anwenderspezifischer Anforderungen und Bedingungen in den Anwendungsprogrammen erfordert regelmäßige Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstimmung.**) Beim Erstellen von Teilen von Anwendungsprogrammen ist Kooperationsstufe 3 zutreffend.) | 4 | 15 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich. | 1 | 0 |
| Punkte Gesamt | 97 |